Hier finden Sie Informationen zu meinen Honoraren. Die Höhe der Kosten für eine Rechtsberatung ist vom jeweiligen Fall abhängig. Entscheidend sind der Umfang und die rechtliche Schwierigkeit der Angelegenheit. Bitte zögern Sie nicht, mich jederzeit anzusprechen, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.
- Erstberatungsgespräch
Unser erstes Gespräch, wenn Sie das erste Mal in meine Kanzlei kommen.
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Ein Erstberatungsgespräch gibt Ihnen die Möglichkeit sich einen rechtlichen Rat einzuholen und rechtliche Fragen durch mich beantworten zu lassen. Ich kläre Sie umfassend auf und geben Ihnen Empfehlungen, wie Sie weiter vorgehen könnten oder sich verhalten sollten. Kontakte mit der gegnerischen Partei sind hierin nicht enthalten. Das Erstberatungsgespräch könnten Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie eine weitergehende anwaltliche Vertretung nicht wünschen.
Ich werden gemeinsam mit Ihnen erörtern, ob die weitere anwaltliche Vertretung in Ihrer Sache sinnvoll oder gar notwendig ist, welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben könnten und Sie über ein eventuelles Prozessrisiko informieren, soweit dies schon an dieser Stelle abzusehen ist.
Oft lassen sich konkretere Angaben zu Kosten über das Erstberatungsgespräch hinaus erst nach Einsicht in die behördlichen oder gerichtlichen Akten machen. Ich berate danach mit Ihnen, welches Vergütungsmodell für Sie in Betracht kommt.weniger
- Vergütungsmodelle
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Anwaltsvergütung: Zum einen die Honorarvereinbarung, die entweder aus einem Pauschalhonorar oder einem Stundenhonorar besteht. Und es gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), eine gesetzliche Regelung der Anwaltsvergütung.
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- Pauschalhonorare
Ich möchte, dass Sie volle Kostenkontrolle haben. Daher werde ich Ihnen meistens die Vereinbarung eines Pauschalhonorars vorschlagen. Pauschalhonorare sind nämlich einfach und transparent. Sie sollen wissen, woran Sie sind.
- Stundenhonorare
In den Fällen, in denen weder eine Vergütung nach dem RVG sinnvoll erscheint, noch die Vereinbarung einer Pauschale, kann ich auf Basis eines Zeithonorars tätig werden. Eine solche Vereinbarung ist dann zu treffen, wenn die Angelegenheit viel Zeit in Anspruch nimmt oder sich rechtlich bzw. den Sachverhalt betreffend als komplex herausstellt, z.B. in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, in Fällen von Kapitaldelikten und schwereren Betäubungsmittelstraftaten. Grundsätzlich bemisst sich das Honorar hierbei nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand. Sie erhalten auf Wunsch eine Einschätzung des zeitlichen Rahmens für die beauftragten Maßnahmen. Ich erstelle Abrechnungen mit einer genauen Aufstellung der durchgeführten Tätigkeit und dem zeitlichen Aufwand, so dass dies für Sie im Detail nachvollziehbar ist.. Eine intensive und professionelle Bearbeitung Ihrer Angelegenheit ist damit stets gewährleistet. Wie viel Zeit ich für eine umfassende Bearbeitung investieren muss, lässt sich in aller Regel erst nach Akteneinsicht näher beziffern. Eine konstruktive Mitwirkung ihrerseits kann mir - sofern es die Gegebenheiten des Falles zulassen- teilweise viel Arbeit ersparen und Sie somit finanziell entlasten.
- Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
In einigen Fällen bin ich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Wenn die Berechnung nach dem RVG erfolgt, richten sich die Gebühren vor allem nach dem Gegenstandswert. Der Gesetzgeber hat mit dem RVG einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, in dem sich die Gebühren bewegen. Eine Abrechnung nach dem RVG bietet sich in Fällen an, die nur wenig rechtliche Schwierigkeiten aufweisen und vom zeitlichen Aufwand her überschaubar bleiben. Dies können etwa Fälle von einfachem Diebstahl, Besitz von Betäubungsmitteln in geringer Menge oder das Erschleichen von Leistungen (üblicherweise "Schwarzfahren") sein. Für Sie hat dies den Vorteil, dass die Kosten Ihrer Verteidigung voraussehbar und verhältnismäßig überschaubar bleiben. Das RVG gibt bestimmte Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte vor. Wie hoch letztlich die Rechnung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie viele Hauptverhandlungstage stattfinden, ob meine Arbeit bereits im Ermittlungsverfahren oder erst später beginnt und ob weitere Auslagen erstattet werden müssen
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- Pflichverteidigung
Fälle von Pflichtverteidigungen -eigentlich Fälle der notwendigen Verteidigung- sind gesetzlich geregelt und betreffen beispielsweise Fälle, in denen bereits U-Haft verhängt wurde, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht oder bei Fällen, die von der Sach- und Rechtslage her schwierig für Sie zu beurteilen sind.
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Ihre Vermögensverhältnisse sind hierfür nicht entscheidend. Ich prüfen gerne für Sie, ob einer dieser Fälle bei Ihnen gegeben ist.
Das Gericht gibt Ihnen in diesen Fällen die Gelegenheit einen Verteidiger zu suchen, der dann zu Ihrem Pflichtverteidiger bestellt wird oder es bestellt Ihnen, sofern Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, einen Verteidiger. In diesen Fällen rechne ich nach Abschluss des Verfahrens meine Kosten mit dem Gericht ab. Sollten Sie allerdings vom Gericht verurteilt werden, wird es die Kosten für die Verteidigung von Ihnen zurückverlangen.
Werden Sie vom Gericht freigesprochen, so ist die Verteidigung in den Fällen der Pflicht- und Wahlverteidigungen für Sie gänzlich kostenfrei. In Fällen in denen wir eine Vergütungsvereinbarung treffen, übernimmt das Gericht im Falle eines Freispruchs die Kosten, die bei einer Abrechnung über das RVG anfallen. Ist der Rechnungsbetrag auf Basis der Vergütungsvereinbarung höher als der, der sich aus der Berechnung nach dem RVG ergibt, entstehen Ihnen Kosten in Höhe des Differenzbetrages.
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- Rechtsschutzversicherung
Im Strafverfahren spielen Rechtsschutzversicherungen eine eher untergeordnete Rolle. In der Regel wird Kostendeckung nur von Ihrem Versicherer übernommen, wenn Ihnen ein fahrlässig begangenes Vergehen unterstellt oder vorgeworfen wird. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen zu einem ersten Gespräch mit. Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihr Versicherer die Kosten für Sie übernimmt, kümmere mich um eine Deckungszusage und stelle fest, ob eine Einstehungspflicht vorliegt. Auch in allen anderen Fällen hole ich gerne eine solche Deckungszusage für Sie ein.
Für weiterführende Informationen zu den RVG- Gebühren empfehlen ich Ihnen, die Seite
www.rechtsanwaltsgebühren.de zu besuchen.
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